Recht & Steuern beim Immobilienkauf
Wir schaffen Klarheit: vom Vertragsentwurf über die Beurkundung bis zur Eintragung im Grundbuch – inklusive steuerlicher Basisinfos.
Hinweis: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Auf Wunsch vermitteln wir spezialisierte Fachkanzleien.
Juristische Kernthemen
- Rolle des Notars: Neutralität, Belehrungspflichten, Entwurfsversand.
- Kaufvertrag: Kaufgegenstand, Gewährleistung, Fälligkeiten, Besitzübergang.
- WEG & Hausgeld: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Instandhaltungsrücklage.
- Grundbuch: Abteilungen I–III, Vormerkung, Lastenfreistellung.
Steuern im Überblick
- Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises.
- Grundsteuer: Laufende Belastung; Hebesatz der Gemeinde maßgeblich.
- Einkommensteuer bei Vermietung: Mieteinnahmen, Werbungskosten, AfA.
- Kapitalerträge/Besteuerung: Besonderheiten bei Auslandseinkünften beachten.
Vom Kaufvertrag bis Grundbuch
- Vertragsentwurf prüfen, Fragen klären, ggf. Anpassungen beauftragen
- Beurkundung beim Notar, Identifikation, Dolmetsch falls nötig
- Fälligkeitsmitteilung, Zahlung, Lastenfreistellung
- Eintragung der Auflassung, Eigentumsumschreibung
Begriffe einfach erklärt
- Auflassungsvormerkung: Sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung.
- Negativbescheinigung: Bestätigung, dass kein Vorkaufsrecht ausgeübt wird.
- Teilungserklärung: Regelt den Umfang des Sondereigentums.
Recht & Steuer – FAQ
Kann ich den Vertrag vorab auf meine Sprache erhalten?
Ja, viele Notare versenden Übersetzungen oder arbeiten mit Dolmetschern.
Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?
Bei Altbau üblich; bekannte Mängel müssen offengelegt sein. Wir zeigen Verhandlungsspielräume.
Welche Fristen sind kritisch?
Belehrungs- und Widerrufsfristen, Zahlungsziele, Bankzusage – wir tracken diese für Sie.
Dokumente prüfen lassen
Wir prüfen Struktur, Vollständigkeit und Risiken und koordinieren bei Bedarf Fachanwältinnen/Fachanwälte.