Recht & Steuern beim Immobilienkauf

Wir schaffen Klarheit: vom Vertragsentwurf über die Beurkundung bis zur Eintragung im Grundbuch – inklusive steuerlicher Basisinfos.

Hinweis: Wir erbringen keine Rechts- oder Steuerberatung. Auf Wunsch vermitteln wir spezialisierte Fachkanzleien.

Juristische Kernthemen

  • Rolle des Notars: Neutralität, Belehrungspflichten, Entwurfsversand.
  • Kaufvertrag: Kaufgegenstand, Gewährleistung, Fälligkeiten, Besitzübergang.
  • WEG & Hausgeld: Teilungserklärung, Gemeinschaftsordnung, Instandhaltungsrücklage.
  • Grundbuch: Abteilungen I–III, Vormerkung, Lastenfreistellung.

Steuern im Überblick

  • Grunderwerbsteuer: Je nach Bundesland 3,5–6,5 % des Kaufpreises.
  • Grundsteuer: Laufende Belastung; Hebesatz der Gemeinde maßgeblich.
  • Einkommensteuer bei Vermietung: Mieteinnahmen, Werbungskosten, AfA.
  • Kapitalerträge/Besteuerung: Besonderheiten bei Auslandseinkünften beachten.

Vom Kaufvertrag bis Grundbuch

  1. Vertragsentwurf prüfen, Fragen klären, ggf. Anpassungen beauftragen
  2. Beurkundung beim Notar, Identifikation, Dolmetsch falls nötig
  3. Fälligkeitsmitteilung, Zahlung, Lastenfreistellung
  4. Eintragung der Auflassung, Eigentumsumschreibung

Begriffe einfach erklärt

  • Auflassungsvormerkung: Sichert Ihren Anspruch auf Eigentumsübertragung.
  • Negativbescheinigung: Bestätigung, dass kein Vorkaufsrecht ausgeübt wird.
  • Teilungserklärung: Regelt den Umfang des Sondereigentums.

Begriffe auf Ihren Fall anwenden

Recht & Steuer – FAQ

Kann ich den Vertrag vorab auf meine Sprache erhalten?

Ja, viele Notare versenden Übersetzungen oder arbeiten mit Dolmetschern.

Was bedeutet „gekauft wie gesehen“?

Bei Altbau üblich; bekannte Mängel müssen offengelegt sein. Wir zeigen Verhandlungsspielräume.

Welche Fristen sind kritisch?

Belehrungs- und Widerrufsfristen, Zahlungsziele, Bankzusage – wir tracken diese für Sie.

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Dokumente prüfen lassen

Wir prüfen Struktur, Vollständigkeit und Risiken und koordinieren bei Bedarf Fachanwältinnen/Fachanwälte.

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